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EMCS INFOKontakt - Wir beraten SieEMCS kommt!Sind Sie vorbereitet?[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ]
EMCS (Excise Movement and Control System) wird den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Ware in der EU revolutionieren. Ob auch Sie davon betroffen sind, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie sich am besten auf die Neuerungen vorbereiten, erfahren Sie auf diesen Internetseiten! EMCS, zu Deutsch etwa „Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren“, wird im April 2010 starten und bereits ab Januar 2011 verpflichtend sein. Es steht für die elektronische Revolution des Verfahrens bei der Beförderung von Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen. Darunter fallen Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Energieerzeugnisse (vor allem Mineralöl). Diese Waren werden in Europa normalerweise unter Steueraussetzung befördert. Das bedeutet: Die Verbrauchsteuer muss erst entrichtet werden, wenn die Waren zum Verbrauch abgegeben werden. Bisher musste bei der Beförderung das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) aus Papier mitgeführt werden. Dieses Dokument wird nun durch ein IT-Verfahren abgelöst und vom „e-VD“, dem elektronischen Verwaltungsdokument, ersetzt. Das neue System ermöglicht es den beteiligten Unternehmen und Zollbehörden, den Warentransport in Echtzeit zu überwachen. Testen Sie EMCS über i-TMS
KontaktBei Fragen zum EMCS-Verfahren oder zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:
Was ist EMCS und wie funktioniert es?[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Das „Excise Movement and Control System“ wird ab dem 1. April 2010 den steuerbefreiten Transport von eigentlich verbrauchsteuerpflichtiger Ware vereinfachen. Das „BVD“ (begleitendes Verwaltungsdokument), das heute noch Frachttransporte dieser Art begleitet, wird abgeschafft. Ersetzt wird es durch elektronische Mitteilungen des Absenders an den Empfänger und die Zollverwaltungen der teilnehmenden Staaten. Wesentlicher Bestandteile des neuen Verfahrens ist das e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument).
1. Der Versender erstellt einen EMCS-Vorgang und sendet ihn elektronisch an den Zoll des Abgangsmitgliedstaates. Dieser erklärt den Vorgang für gültig, erstellt das e-VD einschließlich Referenzcode und sendet es an den Versender zurück.
2. Der Versender versendet die verbrauchsteuerpflichtigen Waren. 3. Der Abgangsmitgliedstaat übermittelt die Daten des EMCS-Vorgangs an den Bestimmungsmitgliedstaat. 4. Der Bestimmungsmitgliedstaat leitet die Daten des EMCS-Vorgangs an den Empfänger weiter. 5. Die verbrauchsteuerpflichtigen Waren
kommen am Bestimmungsort an.
6. Der Empfänger gibt eine Eingangsmeldung ab. Der Bestimmungsmitgliedstaat erklärt die Eingangsmeldung für gültig und sendet sie an den Empfänger zurück. 7. Der Bestimmungsmitgliedstaat übermittelt die Eingangsmeldung an den Abgangsmitgliedstaat. 8. Der Abgangsmitgliedstaat leitet die Eingangsmeldung an den Versender weiter. Der EMCS-FahrplanSchon ab dem 1. April 2010 gilt: Jedes Verfahren, das mit EMCS eröffnet wird, muss auch elektronisch beendet werden. Keine Angst vor Überraschungen: Die Eröffnung eines elektronischen Beförderungsverfahrens ist nur möglich, wenn Empfänger und Versender bereits für EMCS registriert sind. Diese Registrierung und auch der Abgleich der EMCS-Fähigkeit von Sender und Empfänger erfolgt mit Hilfe der SEED-Datenbank. Ab dem 1. Januar 2011 ist die Teilnahme an EMCS allerdings verpflichtend. Übrigens: Die Höhe der Besteuerung einzelner Produkte ist nicht betroffen, es geht vornehmlich um die Einführung eines neuen, EDV-gestützten Verfahrens bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den EU-Ländern und um strukturelle Änderungen in den deutschen Gesetzen selbst. Wer muss mit EMCS arbeiten?[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Von EMCS betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen.
Wie arbeite ich mit EMCS?[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] EMCS ist ein IT-Verfahren. Zur Abwicklung sind aber keine besonderen Kenntnisse nötig. Wer künftig mit EMCS arbeiten muss, kann sich eines Dienstleisters bedienen. Über das i-TMS-Portal beispielsweise können ab dem Tag der EMCS-Einführung Beförderungsvorgänge einfach eröffnet und auch beendet werden. Eine gesonderte Softwareinstallation ist nicht vonnöten. Die Lösung kann auch in bereits im Unternehmen genutzte Softwareprodukte (SAP, Oracle, MS Dynamics NAV…) und bestehende ATLAS-Anwendungen integriert werden.
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KontaktBei Fragen zum EMCS-Verfahren oder zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:
VeranstaltungenWeitere Veranstaltungen zu EMCS demnächst auch wieder in Bremen: Wichtige Links zum Thema EMCSDeutsche Zollverwaltung
Die Gesetzgebung: Entscheidungen, Richtlinien und Verordnungen
EU-Kommission
Bundesministerium der FinanzenKontaktBei Fragen zum EMCS-Verfahren oder zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:
VorteileWarum Sie von EMCS profitieren[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ]
VorteileWarum Sie von EMCS profitieren[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ]
ZeitplanSo läuft die EMCS-Einführung[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Rund um die EMCS-Einführung gibt es einige Fristen zu beachten. Hier finden Sie den genauen Fahrplan der Ablösung des bVD für deutsche Unternehmen: 1. April 2010: Von diesem Datum an können Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mittels EMCS eröffnet werden. Die Teilnahme am Verfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch freiwillig. Keine Angst vor Überraschungen: Nur wenn der Empfänger das Verfahren auch elektronisch beenden kann, ist der Versender in der Lage, es per EMCS zu eröffnen. Der dazu nötige Abgleich geschieht über die europäische SEED-Datenbank 1. Januar 2011: Dies ist der Stichtag für die EMCS-Einführung. Von diesem Tag an müssen Verfahren zur Warenbeförderung unter Steueraussetzung zwischen EU-Mitgliedstaaten in EMCS eröffnet und beendet werden! Die Nutzung des alten Papier-BVD für Transportprozesse innerhalb der EU ist dann nur bei einem Ausfall des EMCS-Systems erlaubt. 1. Januar 2012: Bis hierher sind nur Beförderungen über die deutschen Grenzen hinaus von der EMCS-Einführung betroffen. Ab dem 2012 müssen jedoch auch alle Transporte von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands über EMCS abgewickelt werden. SEED-Datenbank[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Hier sollten Sie registriert sein!Jedes Unternehmen, das in der EU an Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung teilnimmt, braucht eine eigene Verbrauchsteuernummer. Diese Nummern werden in der europäischen SEED-Datenbank (System for the Exchange of Excise Data) hinterlegt. Eine Registrierung in SEED ist wichtig, damit die Berechtigung eines Unternehmens zum Empfang und Versand von Waren unter Steueraussetzung überprüft werden kann.
Kein EMCS ohne SEED-Registrierung!
Die Erfassung der Steuernummer in der SEED-Datenbank muss beim IWM Zoll in Dresden beantragt werden. Nur wer einen Eintrag in SEED hat, kann auch an EMCS teilnehmen. Über die Datenbank wird zudem bis zur Pflichteinführung von EMCS überprüft, ob ein Empfänger schon EMCS nutzt, wenn der Versender das Verfahren elektronisch eröffnen möchte. Dies ist bis zum 1. Januar 2011 nur möglich, wenn beide Seiten bereits zur EMCS-Abwicklung in der Lage sind. SEED-Datenbank[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Hier sollten Sie registriert sein!Jedes Unternehmen, das in der EU an Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung teilnimmt, braucht eine eigene Verbrauchsteuernummer. Diese Nummern werden in der europäischen SEED-Datenbank (System for the Exchange of Excise Data) hinterlegt. Eine Registrierung in SEED ist wichtig, damit die Berechtigung eines Unternehmens zum Empfang und Versand von Waren unter Steueraussetzung überprüft werden kann. Kein EMCS ohne SEED-Registrierung!
Die Erfassung der Steuernummer in der SEED-Datenbank muss beim IWM Zoll in Dresden beantragt werden. Nur wer einen Eintrag in SEED hat, kann auch an EMCS teilnehmen. Über die Datenbank wird zudem bis zur Pflichteinführung von EMCS überprüft, ob ein Empfänger schon EMCS nutzt, wenn der Versender das Verfahren elektronisch eröffnen möchte. Dies ist bis zum 1. Januar 2011 nur möglich, wenn beide Seiten bereits zur EMCS-Abwicklung in der Lage sind. Vom BVD zum e-VD[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Weniger Papier dank moderner EDVDas begleitende Verwaltungsdokument (BVD) wird bald Geschichte sein. Bis zur EMCS-Einführung sind und waren die Papierdokumente unerlässlicher Bestandteil jeder Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Mit dem neuen IT-Verfahren wird der Großteil des Papiers abgeschafft. Das verpflichtende Dokument heißt jetzt „e-VD“ (elektronisches Verwaltungsdokument) und wird elektronisch weitergegeben. Das elektronische Verwaltungsdokument
Vorteile durch elektronische AbwicklungAlle Übermittlungs- und Kontrollprozesse nehmen dank der elektronischen Abwicklung viel weniger Zeit in Anspruch als vorher. Es fällt weniger Papier an. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Empfänger der Waren bereits vorab eine elektronische Nachricht erhält und so darüber informiert wird, dass die Ware unterwegs ist.
„Weniger Papier“ bedeutet übrigens nicht „gar kein Papier mehr“. Jeder Sendung muss vorläufig immer noch ein Ausdruck des e-VD beigelegt werden. Die EU-Kommission wird nach einer gewissen Übergangszeit prüfen, ob auf das Papierdokument verzichtet werden kann. Vom BVD zum e-VD[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Weniger Papier dank moderner EDVDas begleitende Verwaltungsdokument (BVD) wird bald Geschichte sein. Bis zur EMCS-Einführung sind und waren die Papierdokumente unerlässlicher Bestandteil jeder Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Mit dem neuen IT-Verfahren wird der Großteil des Papiers abgeschafft. Das verpflichtende Dokument heißt jetzt „e-VD“ (elektronisches Verwaltungsdokument) und wird elektronisch weitergegeben. Das elektronische Verwaltungsdokument
Vorteile durch elektronische AbwicklungAlle Übermittlungs- und Kontrollprozesse nehmen dank der elektronischen Abwicklung viel weniger Zeit in Anspruch als vorher. Es fällt weniger Papier an. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Empfänger der Waren bereits vorab eine elektronische Nachricht erhält und so darüber informiert wird, dass die Ware unterwegs ist.
„Weniger Papier“ bedeutet übrigens nicht „gar kein Papier mehr“. Jeder Sendung muss vorläufig immer noch ein Ausdruck des e-VD beigelegt werden. Die EU-Kommission wird nach einer gewissen Übergangszeit prüfen, ob auf das Papierdokument verzichtet werden kann. IT-LösungenSo kann Ihnen der i-TMS-Verbund helfen[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Wer künftig mit EMCS arbeiten muss, sollte mit einem kompetenten Dienstleister zusammenarbeiten. Der i-TMS-Verbund bietet den Rundum-Service: Nicht nur die Bereitstellung einer wirtschaftlichen IT-Lösung, sondern auch kompetente zollfachliche Unterstützung sowie Beratung bei In- und Auslandsgeschäften.
Starke Partner im VerbundDer i-TMS-Verbund bietet seinen Kunden eine einzigartige Kombination aus zollfachlicher Kompetenz und klassischen Bankdienstleistungen, verbunden mit einer leistungsstarken IT-Entwicklung.
Die starken Partner im i-TMS-Verbund:
Die Kunden des Verbundes profitieren unter anderem vom Status der ZOBA im i-TMS Verbund als AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Die ZOBA war das erste deutsche Unternehmen, das eine AEO-Zertifizierung erlangen konnte.
Verbrauchsteuer[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Was ist das?
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Verbrauchsteuern aber nicht beim Verbraucher selbst, sondern beim Hersteller oder Händler erhoben. Diese haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuer über den Kaufpreis an die Verbraucher weiterzugeben. Die Verbrauchsteuern sind daher so genannte indirekte Steuern.
Wichtigste Einnahmequelle des ZollMit einem Aufkommen von rund 63,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 sind die Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte und allein dem Bund zustehenden Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol. Steuerbefreiung beim WarentransportDie Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Waren aus einem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und die Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Wer ein Steuerlager betreiben will, braucht eine behördliche Erlaubnis. Zwischen Steuerlagern dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert („unter Steueraussetzung“) befördert werden – und an dieser Stelle kommt das neue EMCS-Verfahren ins Spiel, das zur Kontrolle der Beförderung unversteuerter Waren dient. Dies gilt für den Verkehr im Steuergebiet und für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten. Beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere Mitgliedstaaten war bisher die Verwendung des BVD (begleitendes Verwaltungsdokument) vorgeschrieben. Es wird jetzt durch die elektronische Variante (e-VD) ersetzt. Wer sich nicht sicher ist, ob die von ihm hergestellte oder gehandelte Ware unter die EMCS-Regelungen fällt, kann die Experten der ZOBA kontaktieren! VerbrauchsteuerWas ist das?[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ]
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Verbrauchsteuern aber nicht beim Verbraucher selbst, sondern beim Hersteller oder Händler erhoben. Diese haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuer über den Kaufpreis an die Verbraucher weiterzugeben. Die Verbrauchsteuern sind daher so genannte indirekte Steuern.
Wichtigste Einnahmequelle des ZollMit einem Aufkommen von rund 63,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 sind die Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte und allein dem Bund zustehenden Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol. Steuerbefreiung beim WarentransportDie Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Waren aus einem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und die Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Wer ein Steuerlager betreiben will, braucht eine behördliche Erlaubnis. Zwischen Steuerlagern dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert („unter Steueraussetzung“) befördert werden – und an dieser Stelle kommt das neue EMCS-Verfahren ins Spiel, das zur Kontrolle der Beförderung unversteuerter Waren dient. Dies gilt für den Verkehr im Steuergebiet und für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten. Beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere Mitgliedstaaten war bisher die Verwendung des BVD (begleitendes Verwaltungsdokument) vorgeschrieben. Es wird jetzt durch die elektronische Variante (e-VD) ersetzt. Wer sich nicht sicher ist, ob die von ihm hergestellte oder gehandelte Ware unter die EMCS-Regelungen fällt, kann die Experten der ZOBA kontaktieren! Ausnahmen[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] Für welche Waren EMCS nicht giltWer mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt oder sie herstellt, ist von EMCS betroffen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Kaffee und Alkopops müssen zunächst nicht per EMCS befördert und kontrolliert werden. Keine Ausnahme, aber ein Sonderfall: Wein
Wein ist ein Sonderfall. Zwar wird er laut EU-Verordnung eigentlich besteuert, Deutschland aber erhebt auf Wein eine Verbrauchsteuer von 0 Euro pro Hektoliter. Das bedeutet, dass Wein innerhalb des deutschen Steuergebiets ohne EMCS-Kontrolle und in unbegrenzter Menge befördert werden kann. Wenn aber Wein in den EU-weiten gewerblichen Verkehr gebracht wird, also die Beförderung mehrere EU-Mitgliedstaaten einbezieht, muss die Beförderung in Zukunft mittels EMCS eröffnet und beendet werden.
Informationsveranstaltung zu EMCSAusführliche Beschreibung der Informationsveranstaltung
Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) zum 01. April 2010 Inhalte
Referentin
Ziel
Diese Veranstaltung wird Ihnen einen Überblick über das IT-Verfahren EMCS und dessen Bedeutung für Ihr Unternehmen verschaffen. Veranstaltungsdaten
Ort: Sparkasse Bremen, Am Brill 1-3, 28195 Bremen, KonferenzCentrum im 4. Stock |


Solche Waren, also Zigaretten, Zigarren, Tabak, Bier, Spirituosen, Schaumwein, Mineralöl etc. werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Das heißt: Die Steuern müssen erst entrichtet werden, wenn sie zum Verbrauch abgegeben werden. EMCS ist wichtig für alle, die an dieser Beförderung unter Steueraussetzung teilnehmen, also beispielsweise Hersteller, Händler oder Spediteure.
EMCS betrifft deshalb zum Beispiel Brauereien, Spirituosenhändler, Tabakerzeuger, Mineralölhersteller, aber auch Pharmafirmen, die Alkohol zur Herstellung ihrer Produkte verwenden – und darüber hinaus alle, die mit solchen Waren handeln.
Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern möchte, muss die Erlaubnis als zugelassener Steuerlagerinhaber beziehungsweise als registrierter Versender besitzen. Die Waren dürfen nur von registrierten Empfängern und Steuerlagern entgegengenommen werden.
Alle Daten stehen Ihnen rund um die Uhr an allen Arbeitsplätzen mit Internetzugang zur Verfügung. So können Sie von Ihrer Firma oder unterwegs per Notebook zeitnah das e-VD erzeugen und damit Ihre Waren zum Empfänger transportieren.








