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Zoba - EMCS

EMCS INFO

Kontakt - Wir beraten Sie
  • Was ist EMCS und wie funktioniert es?
  • Wer muss mit EMCS arbeiten?
  • Wie arbeite ich mit EMCS?
  • Wo kann ich mich weiter informieren?

EMCS kommt!

Sind Sie vorbereitet?

[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ]

Schaubild zum EMCS

EMCS (Excise Movement and Control System) wird den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Ware in der EU revolutionieren. Ob auch Sie davon betroffen sind, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie sich am besten auf die Neuerungen vorbereiten, erfahren Sie auf diesen Internetseiten!

EMCS, zu Deutsch etwa „Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren“, wird im April 2010 starten und bereits ab Januar 2011 verpflichtend sein. Es steht für die elektronische Revolution des Verfahrens bei der Beförderung von Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen. Darunter fallen Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Energieerzeugnisse (vor allem Mineralöl).

Diese Waren werden in Europa normalerweise unter Steueraussetzung befördert. Das bedeutet: Die Verbrauchsteuer muss erst entrichtet werden, wenn die Waren zum Verbrauch abgegeben werden. Bisher musste bei der Beförderung das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) aus Papier mitgeführt werden. Dieses Dokument wird nun durch ein IT-Verfahren abgelöst und vom „e-VD“, dem elektronischen Verwaltungsdokument, ersetzt.

Das neue System ermöglicht es den beteiligten Unternehmen und Zollbehörden, den Warentransport in Echtzeit zu überwachen.

Testen Sie EMCS über i-TMS

  • Testen Sie das EMCS-Verfahren zwei Monate ohne Portalgebühr.
  • Es gibt weder eine vertragliche Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsfrist.
  • Abgerechnet werden nur erfolgreiche Vorgänge.
  • Wir stellen die notwendigen Anträge bei der Bundesfinanzdirektion für Sie.
  • Nach Ablauf der Testphase entscheiden Sie, ob Sie das System weiter nutzen wollen.
  • Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt

Bei Fragen zum EMCS-Verfahren oder zu Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:

  • per Telefon (0421) 41757-26
  • per Telefax (0421) 41757-10
  • per Mail Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
  • oder über unser Kontaktformular.

Was ist EMCS und wie funktioniert es?

[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] 

Das „Excise Movement and Control System“ wird ab dem 1. April 2010 den steuerbefreiten Transport von eigentlich verbrauchsteuerpflichtiger Ware vereinfachen. Das „BVD“ (begleitendes Verwaltungsdokument), das heute noch Frachttransporte dieser Art begleitet, wird abgeschafft. Ersetzt wird es durch elektronische Mitteilungen des Absenders an den Empfänger und die Zollverwaltungen der teilnehmenden Staaten. Wesentlicher Bestandteile des neuen Verfahrens ist das e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument).

Schaubild zum EMCS
1. Der Versender erstellt einen EMCS-Vorgang und sendet ihn elektronisch an den Zoll des Abgangsmitgliedstaates. Dieser erklärt den Vorgang für gültig, erstellt das e-VD einschließlich Referenzcode und sendet es an den Versender zurück.
2. Der Versender versendet die verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
3. Der Abgangsmitgliedstaat übermittelt die Daten des EMCS-Vorgangs an den Bestimmungsmitgliedstaat.
4. Der Bestimmungsmitgliedstaat leitet die Daten des EMCS-Vorgangs an den Empfänger weiter.
5. Die verbrauchsteuerpflichtigen Waren kommen am Bestimmungsort an.
6. Der Empfänger gibt eine Eingangsmeldung ab. Der Bestimmungsmitgliedstaat erklärt die Eingangsmeldung für gültig und sendet sie an den Empfänger zurück.
7. Der Bestimmungsmitgliedstaat übermittelt die Eingangsmeldung an den Abgangsmitgliedstaat.
8. Der Abgangsmitgliedstaat leitet die Eingangsmeldung an den Versender weiter.

Der EMCS-Fahrplan

Schon ab dem 1. April 2010 gilt: Jedes Verfahren, das mit EMCS eröffnet wird, muss auch elektronisch beendet werden. Keine Angst vor Überraschungen: Die Eröffnung eines elektronischen Beförderungsverfahrens ist nur möglich, wenn Empfänger und Versender bereits für EMCS registriert sind. Diese Registrierung und auch der Abgleich der EMCS-Fähigkeit von Sender und Empfänger erfolgt mit Hilfe der SEED-Datenbank. Ab dem 1. Januar 2011 ist die Teilnahme an EMCS allerdings verpflichtend.

Übrigens: Die Höhe der Besteuerung einzelner Produkte ist nicht betroffen, es geht vornehmlich um die Einführung eines neuen, EDV-gestützten Verfahrens bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den EU-Ländern und um strukturelle Änderungen in den deutschen Gesetzen selbst.

Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren Vom bVD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV Zetplan - So läuft die EMCS-Einführung

Wer muss mit EMCS arbeiten?

[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] 

Von EMCS betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen.

Solche Waren, also Zigaretten, Zigarren, Tabak, Bier, Spirituosen, Schaumwein, Mineralöl etc. werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Das heißt: Die Steuern müssen erst entrichtet werden, wenn sie zum Verbrauch abgegeben werden. EMCS ist wichtig für alle, die an dieser Beförderung unter Steueraussetzung teilnehmen, also beispielsweise Hersteller, Händler oder Spediteure.

EMCS betrifft deshalb zum Beispiel Brauereien, Spirituosenhändler, Tabakerzeuger, Mineralölhersteller, aber auch Pharmafirmen, die Alkohol zur Herstellung ihrer Produkte verwenden – und darüber hinaus alle, die mit solchen Waren handeln.

Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern möchte, muss die Erlaubnis als zugelassener Steuerlagerinhaber beziehungsweise als registrierter Versender besitzen. Die Waren dürfen nur von registrierten Empfängern und Steuerlagern entgegengenommen werden.

Verbrauchsteuer - Was ist das? Ausnahmen - Für welche Waren EMCS gilt Was ist EMCS? Und wie funktioniert es?

Wie arbeite ich mit EMCS?

[ » Produktinformation zu EMCS über i-TMS downloaden ] 

EMCS ist ein IT-Verfahren. Zur Abwicklung sind aber keine besonderen Kenntnisse nötig. Wer künftig mit EMCS arbeiten muss, kann sich eines Dienstleisters bedienen. Über das i-TMS-Portal beispielsweise können ab dem Tag der EMCS-Einführung Beförderungsvorgänge einfach eröffnet und auch beendet werden. Eine gesonderte Softwareinstallation ist nicht vonnöten. Die Lösung kann auch in bereits im Unternehmen genutzte Softwareprodukte (SAP, Oracle, MS Dynamics NAV…) und bestehende ATLAS-Anwendungen integriert werden.

 

Alle Daten stehen Ihnen rund um die Uhr an allen Arbeitsplätzen mit Internetzugang zur Verfügung. So können Sie von Ihrer Firma oder unterwegs per Notebook zeitnah das e-VD erzeugen und damit Ihre Waren zum Empfänger transportieren.






IT-Lösungen - So kann Ihnen der i-TMS-Verbund helfen SEED-Datenbank - Hier sollten Sie registriert sein! Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren

Testen Sie EMCS über i-TMS

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Veranstaltungen

Weitere Veranstaltungen zu EMCS demnächst auch wieder in Bremen:

  • Die Termine werden wir Ihnen rechtzeitig bekanntgeben.

Wichtige Links zum Thema EMCS

Deutsche Zollverwaltung

Die Gesetzgebung: Entscheidungen, Richtlinien und Verordnungen

EU-Kommission

Bundesministerium der Finanzen

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Vorteile

Warum Sie von EMCS profitieren

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  • Keine Arbeit mehr mit Papierformularen (Erstellen, Handhaben, Archivieren)
  • Unmittelbare Validierung des e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument), wodurch gewährleistet wird, dass der Empfänger die Waren erhalten darf und das Risiko falscher Angaben verringert wird
  • Mögliche Integration der Verfahren in bestehende EDV-Systeme (z.B. mit ERP-Software)
  • Schnellere Freigabe der Sicherheit dank der frühzeitigen Erledigung der Beförderung
  • Echtzeitüberwachung der Beförderungen
  • Sicherer Austausch der Daten zwischen allen Parteien (Wirtschaftsbeteiligte und Verwaltungen)
  • Das i-TMS Portal bietet professionelle zollfachliche Unterstützung aus einer Hand für Ihre Zollabwicklung



Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren Vom bVD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV SEED-Datenbank - Hier sollten Sie registriert sein!

Vorteile

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  • Mögliche Integration der Verfahren in bestehende EDV-Systeme (z.B. mit ERP-Software)
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Zeitplan

So läuft die EMCS-Einführung

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Rund um die EMCS-Einführung gibt es einige Fristen zu beachten. Hier finden Sie den genauen Fahrplan der Ablösung des bVD für deutsche Unternehmen:

1. April 2010: Von diesem Datum an können Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mittels EMCS eröffnet werden. Die Teilnahme am Verfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch freiwillig. Keine Angst vor Überraschungen: Nur wenn der Empfänger das Verfahren auch elektronisch beenden kann, ist der Versender in der Lage, es per EMCS zu eröffnen. Der dazu nötige Abgleich geschieht über die europäische SEED-Datenbank

1. Januar 2011: Dies ist der Stichtag für die EMCS-Einführung. Von diesem Tag an müssen Verfahren zur Warenbeförderung unter Steueraussetzung zwischen EU-Mitgliedstaaten in EMCS eröffnet und beendet werden! Die Nutzung des alten Papier-BVD für Transportprozesse innerhalb der EU ist dann nur bei einem Ausfall des EMCS-Systems erlaubt.

1. Januar 2012: Bis hierher sind nur Beförderungen über die deutschen Grenzen hinaus von der EMCS-Einführung betroffen. Ab dem 2012 müssen jedoch auch alle Transporte von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands über EMCS abgewickelt werden.

Zetplan - So läuft die EMCS-Einführung Vom bvD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV Verbrauchsteuer - Was ist das?

SEED-Datenbank

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Hier sollten Sie registriert sein!

Jedes Unternehmen, das in der EU an Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung teilnimmt, braucht eine eigene Verbrauchsteuernummer. Diese Nummern werden in der europäischen SEED-Datenbank (System for the Exchange of Excise Data) hinterlegt. Eine Registrierung in SEED ist wichtig, damit die Berechtigung eines Unternehmens zum Empfang und Versand von Waren unter Steueraussetzung überprüft werden kann.

Kein EMCS ohne SEED-Registrierung!

Die Erfassung der Steuernummer in der SEED-Datenbank muss beim IWM Zoll in Dresden beantragt werden. Nur wer einen Eintrag in SEED hat, kann auch an EMCS teilnehmen. Über die Datenbank wird zudem bis zur Pflichteinführung von EMCS überprüft, ob ein Empfänger schon EMCS nutzt, wenn der Versender das Verfahren elektronisch eröffnen möchte. Dies ist bis zum 1. Januar 2011 nur möglich, wenn beide Seiten bereits zur EMCS-Abwicklung in der Lage sind.

Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren Vom bVD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV SEED-Datenbank - Hier sollten Sie registriert sein!

SEED-Datenbank

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Jedes Unternehmen, das in der EU an Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung teilnimmt, braucht eine eigene Verbrauchsteuernummer. Diese Nummern werden in der europäischen SEED-Datenbank (System for the Exchange of Excise Data) hinterlegt. Eine Registrierung in SEED ist wichtig, damit die Berechtigung eines Unternehmens zum Empfang und Versand von Waren unter Steueraussetzung überprüft werden kann.

Kein EMCS ohne SEED-Registrierung! 

Die Erfassung der Steuernummer in der SEED-Datenbank muss beim IWM Zoll in Dresden beantragt werden. Nur wer einen Eintrag in SEED hat, kann auch an EMCS teilnehmen. Über die Datenbank wird zudem bis zur Pflichteinführung von EMCS überprüft, ob ein Empfänger schon EMCS nutzt, wenn der Versender das Verfahren elektronisch eröffnen möchte. Dies ist bis zum 1. Januar 2011 nur möglich, wenn beide Seiten bereits zur EMCS-Abwicklung in der Lage sind.

IT-Lösungen - So kann Ihnen der i-TMS-Verbund helfen SEED-Datenbank - Hier sollten Sie registriert sein! Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren

Vom BVD zum e-VD

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Weniger Papier dank moderner EDV

Das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) wird bald Geschichte sein. Bis zur EMCS-Einführung sind und waren die Papierdokumente unerlässlicher Bestandteil jeder Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Mit dem neuen IT-Verfahren wird der Großteil des Papiers abgeschafft. Das verpflichtende Dokument heißt jetzt „e-VD“ (elektronisches Verwaltungsdokument) und wird elektronisch weitergegeben.

Das elektronische Verwaltungsdokument

Das e-VD funktioniert so: Ein Steuerlagerinhaber – zum Beispiel ein spanischer Weinbauer – muss das Verfahren elektronisch eröffnen und ein registrierte Empfänger, (beispielsweise ein deutscher Weinhändler), muss nach Eingang der Waren das Verfahren auch elektronisch beenden. Erkennt diese es als gültig an, kann die Beförderung starten. Diese Anerkennung heißt Validierung und erfolgt nun ebenfalls elektronisch. Vor allem werden dabei die Verbrauchsteuernummer des Versenders und des Empfängers mit dem SEED-Register abgeglichen. Das validierte e-VD ist nun der Schlüssel zum Beförderungsverfahren und begleitet Waren und Prozess bis zur Beendigung. Das e-VD wird an den Bestimmungsmitgliedstaat gesendet, und dann von der dortigen Zollstelle an den Empfänger der Ware weiterleitet.

Vorteile durch elektronische Abwicklung

Alle Übermittlungs- und Kontrollprozesse nehmen dank der elektronischen Abwicklung viel weniger Zeit in Anspruch als vorher. Es fällt weniger Papier an. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Empfänger der Waren bereits vorab eine elektronische Nachricht erhält und so darüber informiert wird, dass die Ware unterwegs ist.

„Weniger Papier“ bedeutet übrigens nicht „gar kein Papier mehr“. Jeder Sendung muss vorläufig immer noch ein Ausdruck des e-VD beigelegt werden. Die EU-Kommission wird nach einer gewissen Übergangszeit prüfen, ob auf das Papierdokument verzichtet werden kann.

Zetplan - So läuft die EMCS-Einführung Vom bvD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV Verbrauchsteuer - Was ist das?

Vom BVD zum e-VD

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Weniger Papier dank moderner EDV

Das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) wird bald Geschichte sein. Bis zur EMCS-Einführung sind und waren die Papierdokumente unerlässlicher Bestandteil jeder Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Mit dem neuen IT-Verfahren wird der Großteil des Papiers abgeschafft. Das verpflichtende Dokument heißt jetzt „e-VD“ (elektronisches Verwaltungsdokument) und wird elektronisch weitergegeben.

Das elektronische Verwaltungsdokument

Das e-VD funktioniert so: Ein Steuerlagerinhaber – zum Beispiel ein spanischer Weinbauer – muss das Verfahren elektronisch eröffnen und ein registrierter Empfänger, (beispielsweise ein deutscher Weinhändler), muss nach Eingang der Waren das Verfahren auch elektronisch beenden. Erkennt diese es als gültig an, kann die Beförderung starten. Diese Anerkennung heißt Validierung und erfolgt nun ebenfalls elektronisch. Vor allem werden dabei die Verbrauchsteuernummer des Versenders und des Empfängers mit dem SEED-Register abgeglichen. Das validierte e-VD ist nun der Schlüssel zum Beförderungsverfahren und begleitet Waren und Prozess bis zur Beendigung. Das e-VD wird an den Bestimmungsmitgliedstaat gesendet, und dann von der dortigen Zollstelle an den Empfänger der Ware weiterleitet.

Vorteile durch elektronische Abwicklung

Alle Übermittlungs- und Kontrollprozesse nehmen dank der elektronischen Abwicklung viel weniger Zeit in Anspruch als vorher. Es fällt weniger Papier an. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Empfänger der Waren bereits vorab eine elektronische Nachricht erhält und so darüber informiert wird, dass die Ware unterwegs ist.

„Weniger Papier“ bedeutet übrigens nicht „gar kein Papier mehr“. Jeder Sendung muss vorläufig immer noch ein Ausdruck des e-VD beigelegt werden. Die EU-Kommission wird nach einer gewissen Übergangszeit prüfen, ob auf das Papierdokument verzichtet werden kann.

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IT-Lösungen

So kann Ihnen der i-TMS-Verbund helfen

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Wer künftig mit EMCS arbeiten muss, sollte mit einem kompetenten Dienstleister zusammenarbeiten. Der i-TMS-Verbund bietet den Rundum-Service: Nicht nur die Bereitstellung einer wirtschaftlichen IT-Lösung, sondern auch kompetente zollfachliche Unterstützung sowie Beratung bei In- und Auslandsgeschäften.

Zur Abwicklung von EMCS-Verfahren kann die i-TMS-Plattform im Internet genutzt werden. Eine gesonderte Softwareinstallation ist nicht nötig. Durch ein Hochleistungsrechenzentrum im eigenen Haus sind stets höchste Sicherheit und Schnelligkeit gewährleistet. Durch eine eigene Programmierung und den Verzicht auf externe Dienstleister ist der i-TMS-Verbund in der Lage, Kundenwünsche besonders schnell und individuell umzusetzen.

Starke Partner im Verbund

Der i-TMS-Verbund bietet seinen Kunden eine einzigartige Kombination aus zollfachlicher Kompetenz und klassischen Bankdienstleistungen, verbunden mit einer leistungsstarken IT-Entwicklung.

Die starken Partner im i-TMS-Verbund:

  • ZOBA (Zolldienstleistungen)
  • nwi (Bankdienstleistungen)
  • nordwest IT (Softwareentwicklung)

Die Kunden des Verbundes profitieren unter anderem vom Status der ZOBA im i-TMS Verbund als AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Die ZOBA war das erste deutsche Unternehmen, das eine AEO-Zertifizierung erlangen konnte.

Ein weiterer Vorteil für die Kunden: Der starke Partner im Rücken des i-TMS-Verbundes ist die Sparkasse Bremen.

IT-Lösungen - So kann Ihnen der i-TMS-Verbund helfen SEED-Datenbank - Hier sollten Sie registriert sein! Vorteile - Warum Sie von EMCS profitieren

Verbrauchsteuer

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Was ist das?

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Verbrauchsteuern aber nicht beim Verbraucher selbst, sondern beim Hersteller oder Händler erhoben. Diese haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuer über den Kaufpreis an die Verbraucher weiterzugeben. Die Verbrauchsteuern sind daher so genannte indirekte Steuern.
Es gibt nicht „die eine“ Verbrauchsteuer, sondern mehrere. Dazu gehören:

  • Branntweinsteuer
  • Biersteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer
  • Mineralölsteuer
  • Stromsteuer
  • Tabaksteuer
  • Kaffeesteuer

Wichtigste Einnahmequelle des Zoll

Mit einem Aufkommen von rund 63,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 sind die Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte und allein dem Bund zustehenden Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol.

Steuerbefreiung beim Warentransport

Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Waren aus einem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und die Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Wer ein Steuerlager betreiben will, braucht eine behördliche Erlaubnis. Zwischen Steuerlagern dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert („unter Steueraussetzung“) befördert werden – und an dieser Stelle kommt das neue EMCS-Verfahren ins Spiel, das zur Kontrolle der Beförderung unversteuerter Waren dient. Dies gilt für den Verkehr im Steuergebiet und für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten.

Beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere Mitgliedstaaten war bisher die Verwendung des BVD (begleitendes Verwaltungsdokument) vorgeschrieben. Es wird jetzt durch die elektronische Variante (e-VD) ersetzt.

Wer sich nicht sicher ist, ob die von ihm hergestellte oder gehandelte Ware unter die EMCS-Regelungen fällt, kann die Experten der ZOBA kontaktieren!

Zetplan - So läuft die EMCS-Einführung Vom bvD zum e-VD - Weniger Papier dank moderner EDV Verbrauchsteuer - Was ist das?

Verbrauchsteuer

Was ist das?

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Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit werden die Verbrauchsteuern aber nicht beim Verbraucher selbst, sondern beim Hersteller oder Händler erhoben. Diese haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Steuer über den Kaufpreis an die Verbraucher weiterzugeben. Die Verbrauchsteuern sind daher so genannte indirekte Steuern.
Es gibt nicht „die eine“ Verbrauchsteuer, sondern mehrere. Dazu gehören:

  • Branntweinsteuer
  • Biersteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer
  • Mineralölsteuer
  • Stromsteuer
  • Tabaksteuer
  • Kaffeesteuer

Wichtigste Einnahmequelle des Zoll

Mit einem Aufkommen von rund 63,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 sind die Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte und allein dem Bund zustehenden Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol.

Steuerbefreiung beim Warentransport

Die Verbrauchsteuer entsteht mit der Entfernung der Waren aus einem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und die Lagerstätten, in denen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert gelagert werden dürfen. Wer ein Steuerlager betreiben will, braucht eine behördliche Erlaubnis. Zwischen Steuerlagern dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert („unter Steueraussetzung“) befördert werden – und an dieser Stelle kommt das neue EMCS-Verfahren ins Spiel, das zur Kontrolle der Beförderung unversteuerter Waren dient. Dies gilt für den Verkehr im Steuergebiet und für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten.

Beim Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere Mitgliedstaaten war bisher die Verwendung des BVD (begleitendes Verwaltungsdokument) vorgeschrieben. Es wird jetzt durch die elektronische Variante (e-VD) ersetzt.

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Verbrauchsteuer - Was ist das? Ausnahmen - Für welche Waren EMCS gilt Was ist EMCS? Und wie funktioniert es?

Ausnahmen

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Für welche Waren EMCS nicht gilt

Wer mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt oder sie herstellt, ist von EMCS betroffen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Kaffee und Alkopops müssen zunächst nicht per EMCS befördert und kontrolliert werden.

Keine Ausnahme, aber ein Sonderfall: Wein

Wein ist ein Sonderfall. Zwar wird er laut EU-Verordnung eigentlich besteuert, Deutschland aber erhebt auf Wein eine Verbrauchsteuer von 0 Euro pro Hektoliter. Das bedeutet, dass Wein innerhalb des deutschen Steuergebiets ohne EMCS-Kontrolle und in unbegrenzter Menge befördert werden kann. Wenn aber Wein in den EU-weiten gewerblichen Verkehr gebracht wird, also die Beförderung mehrere EU-Mitgliedstaaten einbezieht, muss die Beförderung in Zukunft mittels EMCS eröffnet und beendet werden.



Verbrauchsteuer - Was ist das? Ausnahmen - Für welche Waren EMCS gilt Was ist EMCS? Und wie funktioniert es?

Informationsveranstaltung zu EMCS

Ausführliche Beschreibung der Informationsveranstaltung

Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) zum 01. April 2010

Inhalte

  • Überblick über die innergemeinschaftlichen Rechtsgrundlagen für EMCS
  • Vorstellen der neuen nationalen Rechtsgrundlagen
  • Funktionsweise/Anwendungsfälle des IT-Verfahrens
  • Darstellung der Standardszenarien (z.B. Lieferungen zwischen Steuerlagern, Einfuhr, Ausfuhr usw.)
  • Schnittstellen zum IT-Verfahren ATLAS - Besonderheiten/Ausnahmen
  • Verfahren bei Ausfall des Systems
  • Zeitschiene für die Umsetzung (national/innergemeinschaftlich)
  • Bedeutung der Verbrauchsteuernummer/der SEED-Datenbank

Referentin

  • Eliane Mehner, Bundesministerium der Finanzen, Referat III B 6 in Bonn.

Ziel

Diese Veranstaltung wird Ihnen einen Überblick über das IT-Verfahren EMCS und dessen Bedeutung für Ihr Unternehmen verschaffen.

Veranstaltungsdaten

Ort: Sparkasse Bremen, Am Brill 1-3, 28195 Bremen, KonferenzCentrum im 4. Stock
Datum: Wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Zeit: 09:00 bis 12:00 Uhr