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Deutschlands 1. zertifizierter AEO
Die ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH ist mit Wirkung vom 28.03.2008 Deutschlands 1. zertifizierter AEO.

AEO-Zertifikat

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.

Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Dieser Status kann in folgenden Varianten erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).

Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ergeben sich im Wesentlichen aus:

  • Artikel 5a ZK
  • Artikel 14a - Artikel 14x ZK-DVO.

Wenn Sie Fragen zu ATLAS oder zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten haben, dann
können Sie uns ganz einfach erreichen:

[ » Leistungsbeschreibung zum i-TMS Portal downloaden ]