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EMCS ab 01.04.2010

Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) zum 01. April 2010

» Vorteile von EMCS über das i-TMS Portal

  • Keine Arbeit mehr mit Papierformularen (Erstellen, Handhaben, Archivieren);
  • Unmittelbare Validierung des e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument), wodurch gewährleistet wird, dass der Empfänger die Waren erhalten darf und das Risiko falscher Angaben verringert wird;
  • Mögliche Integration der Verfahren in bestehende EDV-Systeme (z.B. mit ERP-Software);
  • Schnellere Freigabe der Sicherheit dank der frühzeitigen Erledigung der Beförderung;
  • Überwachung der Beförderungen in Echtzeit;
  • Sicherer Austausch der Daten zwischen allen Parteien (Wirtschaftsbeteiligte und Verwaltungen);
  • Professionelle zollfachliche Unterstützung für Ihre Zollabwicklung über unser i-TMS Portal.

» Zeitplan für EMCS

  • Ab 01.04.2010 muss ein EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System), das in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch in EMCS beendet werden.

  • Ab dem 01.01.2011 müssen dann schließlich alle Beförderungen unter Steueraussetzung, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, elektronisch in EMCS eröffnet und auch in EMCS beendet werden.

» Wie funktioniert EMCS?

Im Rahmen des EMCS wird eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen zwei Wirtschaftsbeteiligten mithilfe der aufeinander folgenden Stadien des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) von der Ausstellung durch den Versender bis zur Empfangsbestätigung durch den Empfänger dokumentiert.

Ein e-VD wird vom Versender elektronisch ausgestellt und durch den Abgangsmitgliedstaat für gültig erkannt (sog. Validierung). Vor allem werden die Verbrauchsteuernummer des Versenders und des Empfängers mit einem europäischen Register der Wirtschaftsbeteiligten (SEED) abgeglichen. Das e-VD wird elektronisch an den Bestimmungsmitgliedstaat gesendet, der es anschließend an den Empfänger weiterleitet. Wenn der Empfänger nicht an das EMCS angeschlossen ist, wird er durch den Bestimmungsmitgliedstaat oder den Versender bzw. Sicherheitsleistenden informiert. Ein e-VD kann unter bestimmten Voraussetzungen storniert oder aktualisiert werden.

Beim Erhalt der Waren legt der Empfänger oder ein anderer Akteur in seinem Namen einen "Empfangsbericht" vor, in dem mögliche Ungereimtheiten wie beispielsweise zu kleine oder zu große Mengen genannt werden.

Es können auch verschiedene andere Fälle auftreten; der Empfänger kann zum Beispiel die Annahme der Ware verweigern oder der Versender die Beförderung aufteilen.

Das EMCS-Verfahren
© Bundesministerium der Finanzen

» EMCS über i-TMS

Selbstverständlich werden wir Ihnen zum 01.04.2010 auch die Möglichkeit bieten, die Eröffnung/Beendigung von EMCS-Verfahren über unser Portal elektronisch an den Zoll zu melden.


» Veranstaltung zu EMCS am 18.02.2010 in Bremen
  • Wir planen weitere Veranstaltungen u. a. zu folgenden Themen: AEO, Ausfuhrkontrolle, EMCS, Lieferantenerklärungen, Präferenzen. Die genauen Termine werden wir Ihnen rechtzeitig bekanntgeben.
    [ Kontakt... ]

Bei Fragen zu EMCS oder zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:

[ » Leistungsbeschreibung zum i-TMS Portal downloaden ]