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| EMCS ab 01.04.2010 |
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Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) zum 01. April 2010 » Vorteile von EMCS über das i-TMS Portal
» Zeitplan für EMCS
» Wie funktioniert EMCS? Im Rahmen des EMCS wird eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen zwei Wirtschaftsbeteiligten mithilfe der aufeinander folgenden Stadien des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) von der Ausstellung durch den Versender bis zur Empfangsbestätigung durch den Empfänger dokumentiert. Ein e-VD wird vom Versender elektronisch ausgestellt und durch den Abgangsmitgliedstaat für gültig erkannt (sog. Validierung). Vor allem werden die Verbrauchsteuernummer des Versenders und des Empfängers mit einem europäischen Register der Wirtschaftsbeteiligten (SEED) abgeglichen. Das e-VD wird elektronisch an den Bestimmungsmitgliedstaat gesendet, der es anschließend an den Empfänger weiterleitet. Wenn der Empfänger nicht an das EMCS angeschlossen ist, wird er durch den Bestimmungsmitgliedstaat oder den Versender bzw. Sicherheitsleistenden informiert. Ein e-VD kann unter bestimmten Voraussetzungen storniert oder aktualisiert werden. Beim Erhalt der Waren legt der Empfänger oder ein anderer Akteur in seinem Namen einen "Empfangsbericht" vor, in dem mögliche Ungereimtheiten wie beispielsweise zu kleine oder zu große Mengen genannt werden. Es können auch verschiedene andere Fälle auftreten; der Empfänger kann zum Beispiel die Annahme der Ware verweigern oder der Versender die Beförderung aufteilen. ![]() © Bundesministerium der Finanzen » EMCS über i-TMS Selbstverständlich werden wir Ihnen zum 01.04.2010 auch die Möglichkeit bieten, die Eröffnung/Beendigung von EMCS-Verfahren über unser Portal elektronisch an den Zoll zu melden. » Veranstaltung zu EMCS am 18.02.2010 in Bremen
Bei Fragen zu EMCS oder zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Fiedler:
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