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Status "Bekannter Versender": Für viele Unternehmen eine Existenzfrage!
Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass sich ca. 65.000 Unternehmen bis zum 25.03.2013 als bekannter Versender vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zertifizieren lassen müssen. Wer seinen Antrag nicht rechtzeitig stellt, wird ab diesem Zeitpunkt mehr Zeit und wesentlich höhere Kosten für seine Luftfrachten einplanen müssen. Feste Liefertermine sind dann nicht mehr möglich. Und es wird keine Schonfrist geben - das haben die zuständigen Behörden mehr als deutlich gemacht. Das Thema wird also für viele Unternehmen zu einer Existenzfrage werden.
Für dieses Jahr wird daher mit einer großen Antragsflut gerechnet - Bearbeitungsstau inklusive!
"Gelangensbestätigung" - einziger Nachweis für umsatzsteuerfreie Lieferungen
Seit dem 01.01.2012 gibt es neben dem Rechnungsdoppel nur noch einen Nachweis für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: die "Gelangensbestätigung".
Auch wenn das Bundesfinanzministerium den Wirtschaftsbeteiligten eine "Galgenfrist" bis zum 30.06.2012 eingeräumt hat, in der die bisherigen Nachweise nicht beanstandet werden sollen, kann es ab 01.07.2012 nur eine Lösung für dieses Problem geben: die elektronische Gelangensbestätigung.
ELAN-K2
Das elektronische Verfahren zur Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Veranstaltungen
Informationsveranstaltungen / Workshops / Seminare
Wir planen zurzeit weitere Veranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren, dann erreichen Sie uns per Telefon auf der 0421/41757-22 oder per E-Mail über unser Kontaktformular.

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